11. Juni 2026
Bundesweite Vereinheitlichung und Anpassung von Verkehrsstrafen geplant
Einheitliche Sanktionierung von Verkehrsdelikten soll Verkehrssicherheit stärken & präventive Wirkung erhöhen
Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Verletzten sowie der Verkehrstoten ist in Österreich im Jahr 2025 deutlich gestiegen. Besonders besorgniserregend ist dabei der Anstieg schwerer Verkehrsunfälle infolge überhöhter Geschwindigkeit. Die Bundesregierung plant daher eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung. Ziel ist ab 2027 eine bundesweit einheitliche und zeitgemäße Ausgestaltung der Verkehrsstrafrahmen mit besonderem Fokus auf die Verkehrssicherheit und Prävention.
„Die Sicherheit der Menschen auf Österreichs Straßen hat für diese Bundesregierung höchste Priorität. Die aktuellen Unfallzahlen zeigen klar, dass weiterer Handlungsbedarf besteht. Wer Verkehrsregeln missachtet, gefährdet oft nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Konsequente und bundesweit einheitliche Regelungen leisten daher einen wichtigen Beitrag dazu, schwere Unfälle zu verhindern und Menschenleben zu schützen“, so Mobilitätsminister Peter Hanke.
Überhöhte Geschwindigkeit bleibt zentrale Unfallursache
Die Jahresbilanz 2025 der Statistik Austria zu Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden zeigt einen deutlichen Anstieg von Unfällen infolge überhöhter Geschwindigkeit. Während 2024 rund 14 Prozent aller Unfälle mit Verletzten auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen waren, lag dieser Anteil 2025 bereits bei über 16 Prozent.
Besonders alarmierend ist die Entwicklung bei Verkehrsunfällen mit Todesfolge: Bei rund einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle war überhöhte Geschwindigkeit die Hauptursache. Damit bleibt sie eine der wesentlichsten Ursachen schwerster Verkehrsunfälle in Österreich. Im Vergleich zum Vorjahr kamen dadurch zusätzlich 15 Menschen ums Leben.
Bundesminister Peter Hanke appelliert: „Jeder tödliche Verkehrsunfall ist einer zu viel! Sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten wird leider nach wie vor als Kavaliersdelikt gesehen. Die Realität zeigt jedoch, dass es einer der Hauptgründe für tödliche Verkehrsunfälle ist. Damit muss endlich Schluss sein!“
Anpassung der Strafrahmen
Derzeit bestehen zwischen den Bundesländern teils unterschiedliche Strafhöhen für vergleichbare Verkehrsdelikte. Bereits seit mehreren Jahren wird, auch aus den Ländern, daher eine Harmonisierung der Strafkataloge gefordert.
Mit der nun vorgelegten Verordnung sollen die Strafrahmen für Anonymverfügungen österreichweit vereinheitlicht und an die zwischenzeitliche Entwicklung angepasst werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Bei Verstößen mit besonderer Relevanz für die Verkehrssicherheit – etwa erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen – sind gezielte Erhöhungen der Strafrahmen vorgesehen, um die präventive Wirkung zu stärken und gefährliches Verhalten wirksamer einzudämmen.
Bei Delikten ohne unmittelbaren Verkehrssicherheitsbezug, etwa bestimmten Parkverstößen, erfolgt hingegen primär eine bundesweite Harmonisierung auf das jeweils höchste bestehende Landesniveau.
Die Anpassungen betreffen unterschiedliche Gruppen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern und umfassen neben dem motorisierten Individualverkehr unter anderem auch Regelungen für den Radverkehr.
Konkret ist unter anderem vorgesehen:
- Anhebung des Strafrahmens bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h von bisher 150 – 5.000 Euro auf künftig 200 – 5.000 Euro
- Anhebung des Strafrahmens bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts von bisher 300 – 5.000 Euro auf künftig 400 – 6.000 Euro
- Anpassung und bundesweite Vereinheitlichung der Strafbeiträge bei Anonymverfügungen
Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern, die Gleichbehandlung in allen Bundesländern sicherzustellen und die präventive Wirkung von Verkehrsregeln zu stärken.
Bereits Anfang dieses Jahres wurde eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) und Führerscheingesetz (FSG) beschlossen. Damit wurde eines der größten Verkehrssicherheits- und Modernisierungspakete der vergangenen Jahre umgesetzt.
Seit 1. Mai 2026 gelten strengere Sicherheitsvorgaben, darunter eine ausgedehnte Helmpflicht für E-Scooter (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) und E-Bikes (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) sowie neue technische Anforderungen an E-Scooter.
Mit 1. Oktober 2026 tritt ebenfalls eine neue Regelung für E-Mopeds in Kraft. Diese werden künftig rechtlich als Kraftfahrzeuge behandelt und dürfen daher nicht mehr auf Radwegen fahren, was zu einer deutlichen Verbesserung der Sicherheit auf Radwegen führen wird.
Darüber hinaus wurde im April der Sicherheitsausbau der B317 zwischen St. Veit Nord und Friesach Nord beschlossen. Der Bund stellt dafür rund 400 Millionen Euro zur Verfügung.

