Kategorie Mobilität - 7. April 2025
StVO-Novelle als Grundlage für Verkehrsberuhigung in Städten & Gemeinden
Eine Erneuerung der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll künftig die Verkehrsberuhigung von Innenstädten mit kamerabasierten Zufahrtsmanagements ermöglichen. Die entsprechende Novelle wird von Mobilitätsminister Peter Hanke nun in die Regierungskoordination geschickt.
„Viele österreichische Städte haben die ehemalige Bundesregierung bereits um die Schaffung einer praxisgerechten und datenschutzkonformen Rechtsgrundlage für kamerabasiertes Zufahrtsmanagement ersucht“, so Hanke. „Mit dieser Novelle setzen wir das Regierungsprogramm konsequent um und schaffen die Möglichkeit für Kommunen, verkehrsberuhigte Zonen effektiver zu gestalten.“ Damit würden „Lebens- und Aufenthaltsqualität in Österreichs Kommunen“ erhöht und „mehr Raum zum Leben“ geschaffen.
Städte & Wirtschaftstreibende begrüßen Novelle
Kamerabasierte Systeme sind in Österreich schon lange im Einsatz, etwa bei der Mauterfassung, der Section Control und bei Ein- und Ausfahrtssystemen in Parkgaragen. Bereits über 25 Städte haben Interesse an einer solchen Möglichkeit bekundet und sehen die automationsunterstützten Ein- und Zufahrtskontrollen positiv. Vor allem Wien hatte vom Bund seit Jahren eine datenschutzkonforme Grundlage für die Schaffung von Einfahrtsbeschränkungen in den ersten Bezirk gefordert.
„Mit der Einführung eines elektronischen Zufahrtsmanagements nach europäischen Standards schaffen wir ein Stadtzentrum, das Raum für Begrünung, Kühlung, attraktive Fuß- und Radwege sowie einladende Aufenthaltsbereiche bietet. Damit erfüllen wir nicht nur einen langjährigen Wunsch vieler Wienerinnen und Wiener, sondern auch eine zentrale Forderung zahlreicher österreichischer Städte und des Österreichischen Städtebundes“, so der Wiener Bürgermeister und Städtebund-Präsident Michael Ludwig.
Auch Wirtschaftstreibende begrüßen diesen Schritt, denn die Novelle erhöhe die Aufenthaltsqualität in den Stadtzentren und stärke damit Gastronomie und Handel. Das zeigten laut Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck auch Erfahrungen mit den bisher eingerichteten Begegnungszonen. Durch die gesteigerte Aufenthaltsqualität und die bessere fußläufige Zugänglichkeit würden neben den Bewohnerinnen und Bewohnern vor allem auch die Unternehmen vor Ort profitieren. Solche Zonen weisen eine gesteigerte wirtschaftliche Wertschöpfung auf.
Eine konkrete Ausgestaltung obliegt bei der Umsetzung den Städten und Gemeinden. Durch die Novelle wird künftig eine effektivere und lückenlose Zufahrtskontrolle ermöglicht. Die Novelle geht nun in die Regierungskoordination und danach in Begutachtung. Ziel ist ein Inkrafttreten der Novelle mit 1. Jänner 2026.
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