Kategorie Mobilität - Vor 3 Tagen

Elektromobilität: Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge wird verlängert

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) verlängert die Förderung für einspurige E-Kraftfahrzeuge und setzt den Fördertopf bei 1,5 Millionen Euro an. Trotz des Konsolidierungsbedarfs ist die Verlängerung der Förderung Mobilitätsminister Peter Hanke ein wichtiges Anliegen: „Mit der Verlängerung der Förderung für einspurige E-Kfz und dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur setzen wir ein starkes Signal für die Mobilitätswende. E-Kfz-Zweiräder sind platzsparend, bieten genügend Reichweite für den alltäglichen Gebrauch und schonen obendrein die Umwelt. Gerade bei dieser Form der Mobilität sehen wir großes Potential, von konventionellen Verbrennerfahrzeugen auf emissionsfreie E-Fahrzeuge umzusteigen.“

Mobilitätsminister Peter Hanke und Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad, © BMIMI/Holzer

Ab September 2025 können Förderanträge eingereicht werden, das Programm läuft bis zum Frühjahr 2026. Gefördert wird der Kauf von zweirädrigen E-Kleinkrafträdern vom Typ L1e (zum Beispiel Mopeds) und E-Krafträdern vom Typ L3e (zum Beispiel Motorräder). Beide Fahrzeugtypen sind im Straßenverkehr unterwegs und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Sie unterscheiden sich damit von jenen sogenannten „E-Moped“-Typen, die auch auf Radwegen unterwegs sind.

Mit der Förderung wird folglich ein Segment der E-Mobilität adressiert, das im Gegensatz zu E-Pkw und E-Bikes noch nicht im Alltag der Gesellschaft angekommen ist. Das mobilitätspolitische Ziel der Fördermaßnahme besteht darin, dass einspurige E-Kfz künftig schrittweise motorisierte Verbrenner, die eher für kurze Wege herangezogen werden, beispielsweise Roller oder Zweitwagen, ersetzen. In Kombination mit den angekündigten Förderungen im Bereich der E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sieht das Mobilitätsministerium einen großen Schritt, um die Mobilitätswende weiter voranzutreiben und die E-Mobilität attraktiver zu gestalten.

Die Förderung im Überblick

Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen sowie an Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine. Die Pauschalfördersätze für Privatpersonen sind auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, jene für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine auf maximal 30 Prozent.

  • E-Zweirad Kfz mit reinem Elektroantrieb Klasse L1e
    350 Euro Zweiradimporteure + 600 Euro BMIMI – insgesamt 950 Euro pro Fahrzeug
  • E-Zweirad Kfz mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e ≤ 11 kW (15 PS)
    500 Euro Zweiradimporteure + 1.200 Euro BMIMI – insgesamt 1.700 Euro pro Fahrzeug
  • E-Zweirad Kfz mit reinem Elektroantrieb Klasse L3e > 11 kW (15 PS)
    500 Euro Zweiradimporteure + 1.800 Euro BMIMI – insgesamt 2.300 Euro pro Fahrzeug

In den kommenden Monaten wird es weitere Informationen zum Förderprozess und den detaillierten Förderrichtlinien geben.

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