16. Juni 2026
EU stärkt die Rechte für Fluggäste
Europaabgeordnete und Mitgliedsstaaten der EU haben sich auf neue Fluggastrechte geeinigt. Künftig dürfen etwa Familien im Flugzeug kostenlos Sitzplätze nebeneinander reservieren und Ticketpreise müssen übersichtlich dargestellt werden. Diese Vereinbarung werde die Rechte von Fluggästen in ganz Europa stärken ließ Parlamentspräsidentin Roberta Metsola verlautbaren. Auch die Entschädigungen bei Verspätungen bleiben unangetastet. Im Vorfeld wurde besonders gegen diese Regelung kräftig lobbyiert. Die getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie.
Wer künftig online nach Flugtickets sucht, soll standardmäßig den Preis mit Handgepäck angezeigt bekommen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern. Fluggesellschaften können aber weiter Tickets anbieten, bei denen für größere Handgepäckstücke extra gezahlt werden muss – so wie es manche Airlines schon handhaben.
Festgeschrieben werden soll unter anderem auch: Für minderjährige Kinder dürfen ohne Zusatzkosten Sitzplätze neben ihren Eltern reserviert werden. Wer digital eingecheckt hat, hat ein Recht auf ein kostenloses gedrucktes Ticket.
Die Vereinbarung werde sowohl für Verbraucher als auch für Fluggesellschaften mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit schaffen, ohne der Branche unnötigen bürokratischen Aufwand zu verursachen, teilte Metsola mit. „Dieser modernisierte Rahmen schafft Rechtssicherheit, Fairness und einen besseren Schutz für Millionen europäischer Flugreisender“, teilte Zyperns Verkehrsminister Alexis Vafeades mit, der zusammen mit Metsola als Vertreter der Staaten die Vereinbarungen unterzeichnete. Zugleich sei die Vereinbarung fair für Fluggesellschaften.
Die Staaten hatten zuvor ihre Forderung aufgegeben, künftig erst bei größeren Flugverspätungen Entschädigungen zu zahlen. Damit bleibt es dabei, dass Reisende Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Sie muss ihre Gäste digital über deren Rechte aufklären. Sowohl bei Verspätungen als auch Flugausfällen sollen Passagiere nach Angaben des Parlaments neun Monate Zeit haben, einen Antrag auf Entschädigung einzureichen.
