Kategorie Mobilität - Vor 5 Tagen
EU-Parlament stellt sich gegen Aufweichung der Fluggastrechte
Die Fluggastrechte der EU gelten als Erfolgsgeschichte. Die Verordnung sorgt seit mehr als 20 Jahren dafür, dass Flugreisende bei Verspätungen oder Ausfällen nicht im Stich gelassen werden und bei Verantwortlichkeit der Airlines auch eine Entschädigung erhalten. Der Rat der 27 EU-Mitgliedsstaaten hat das Thema seit vielen Jahren auf dem Radar und setzte sich für eine Anpassung – aus Sicht der Konsumenten also für eine Verschlechterung – der Verordnung, ein. Die Mitgliedsstaaten plädierten für eine Abkehr von der bestehenden Drei-Stunden-Regel, Entschädigungen sollten erst ab vier Stunden fällig werden. Doch dafür gab es im Europäischen Parlament keine Mehrheit.
Das Europäische Parlament hat nun seine klare Haltung bekräftigt, die Fluggastrechte in der EU nicht zulasten der Reisenden zu verwässern. In einer Abstimmung am 21. Jänner sprach sich eine breite Mehrheit der Abgeordneten dafür aus, die bestehenden Rechte nicht nur zu erhalten, sondern sogar gezielt zu stärken. Mit 632 Ja-Stimmen, 15 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen setzte das Parlament ein deutliches Signal in den laufenden Verhandlungen zur Reform der Fluggastrechte-Verordnung.
Die seit über 20 Jahren geltende EU-Regelung zum europäischen Verbraucherschutz garantiert Flugreisenden bei Verspätungen oder Ausfällen pauschale Entschädigungen, sofern die Airline verantwortlich ist. Dennoch hatte die EU-Kommission im Mai 2025 einen Reformvorschlag vorgelegt, der unter anderem höhere Schwellen für Entschädigungen vorsah. Dieser stieß im Parlament jedoch auf Widerstand.
Während die Kommission und mehrere Mitgliedsstaaten im Rat eine Abkehr von der bisherigen Drei-Stunden-Regel fordern – Entschädigungen sollten demnach erst ab vier bis sechs Stunden Verspätung fällig werden –, lehnt das Parlament diese Pläne ab. Kritiker warnen, dass dadurch rund 80 Prozent der heutigen Entschädigungsansprüche wegfallen würden.
Nach der Abstimmung wandert das Dossier nun in den Vermittlungsausschuss von Parlament und Rat, wo ein Kompromiss gesucht werden soll. Ziel des Parlaments bleibt es, die Drei-Stunden-Grenze beizubehalten, Handgepäck als Teil des Standardtickets zu sichern und Entschädigungen einfacher und schneller auszuzahlen.
Unterstützung erhält diese Linie auch aus Österreich. Mobilitätsminister Peter Hanke positioniert sich klar gegen Rückschritte im Verbraucherschutz: „Es darf keinen Rückschritt bei Passagierrechten geben. Stattdessen werden wir uns in Brüssel weiterhin für ein verbessertes Regelwerk einsetzen, das für beide Seiten – Passagiere und Airlines – praktische Fortschritte bringt“, so Hanke.
Sollte im Vermittlungsverfahren keine Einigung erzielt werden, bleibt als letzte Option der Status quo bestehen – dieser würde zwar Verschlechterungen verhindern, notwendige Verbesserungen jedoch weiter verzögern.

