21. September 2026
Österreich wird internationalem Übereinkommen über die Dekarbonisierung des Schiffsverkehrs beitreten
Der Umweltausschuss des Parlaments sprach sich mehrheitlich dafür aus, dass Österreich einem internationalen Abkommen über die Verringerung der klimaschädlichen Auswirkungen der Schifffahrt beitritt
Österreich will der Anlage VI des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) beitreten (609 d.B.). Das MARPOL-Übereinkommen stellt laut Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) das zentrale völkerrechtliche Regelwerk zur Begrenzung umweltrelevanter Auswirkungen des internationalen Seeschiffsverkehrs dar.
Hintergrund des Beitritts Österreichs ist, dass Ende 2026 der Umweltausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eine besonders bedeutende Änderung der Anlage VI behandeln werde. Dabei geht es um ein Regelwerk, um die Treibhausgasemissionen des Schiffsverkehrs stark zu reduzieren, mit dem Ziel von Netto-Null-Emissionen im Jahr 2050 (IMO Net-Zero Framework).
Für Österreich, das dem Übereinkommen 1988 beigetreten sei, hätten bislang nur fünf der sechs Anlagen des Übereinkommens gegolten. Mit der Übernahme der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens in den österreichischen Rechtsbestand wolle Österreich nun auch diesem Teil des Abkommens beitreten. Zwar habe Österreich selbst keine Hochseeschifffahrt. Da viele Waren aber per Schiff transportiert würden, gebe es auch eine Mitverantwortung für die dabei entstehende Umweltbelastung der Meere.
Die Leiterin der Abteilung „Schifffahrt – Recht“ im BMIMI, Agnes Konrad, erläuterte, dass die Ziele der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens mit den klimapolitischen Zielsetzungen des BMIMI übereinstimmten. Man sende damit das Signal, dass Österreich die wichtige umweltpolitische Entscheidung einer Dekarbonisierung der internationalen Seeschifffahrt unterstütze.
