Kategorie Mobilität - 2. Juli 2026
Neu im Verkehr: Boost für E-Ladeinfra, längere Pickerl-Intervalle & Luftfahrt-Novelle
Im heutigen Verkehrsausschuss wurden zahlreiche Novellierungen auf den Weg gebracht, die erhebliche Verbesserungen für den Mobilitätsbereich bringen. Dazu zählen Änderungen im Bundesstraßengesetz sowie im Kraftfahr- und Luftfahrtgesetz – alle genannten Novellen können nun rechtzeitig im kommenden Nationalratsplenum noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Die Bundesregierung und die Verkehrssprecher der drei Koalitionsparteien setzen damit ein starkes Zeichen für eine moderne und alltagsnahe Mobilitätspolitik.
Mobilitätsminister Peter Hanke dazu: „Wir zeigen mit diesen vielen wichtigen Beschlüssen: Die Bundesregierung arbeitet unermüdlich an Verbesserungen im Mobilitätsbereich. Die Verlängerung der Pickerl-Intervalle kommt hunderttausenden Menschen zugute, die künftig weniger oft zur 57a-Begutachtung müssen. Die Änderungen im Bundesstraßengesetz ermöglichen uns einen massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Autobahnen und Schnellstraßen und die Novellierung des Luftfahrtgesetzes bringt ganz wichtige Erleichterungen für das Personal in der Flugbranche und Klarstellungen für Drohnenpiloten. Ich freue mich, dass die drei Koalitionspartner hier an einem Strang ziehen!“
Längere „Pickerl“-Intervalle
Im Mittelpunkt der Beschlüsse steht die Novelle des Kraftfahrgesetzes, die unter anderem höhere zulässige Gesamtgewichte für Lkw mit schweren Aufbauten vorsieht. Damit sollen insbesondere die Bau- und Transportwirtschaft entlastet, Kosten für Betriebe gesenkt sowie regionale Arbeitsplätze und Wertschöpfung gesichert werden. Zudem laufen die Sonderregelungen für ukrainische Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter aus. Künftig gelten für sie dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Personen mit Wohnsitz in Österreich, wodurch die verpflichtende Pickerl-Überprüfung für mehr Sicherheit und Nachvollziehbarkeit sorgen soll.
Weitere Änderungen betreffen die Pickerl-Intervalle. Diese werden künftig auf das europarechtlich vorgesehene 4-2-2-2-1-System umgestellt. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Bürgerinnen und Bürger im Alltag zu entlasten, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.
Die Novelle verbindet damit Entbürokratisierung, spürbare Entlastung und Modernisierung mit einem hohen Sicherheitsstandard und stärkt gleichzeitig den Wirtschaftsstandort Österreich. Geplant ist ein Inkrafttreten mit 19. Mai 2027 – zunächst war dieses mit Oktober 2026 vorgesehen, jedoch meldeten zahlreiche betroffene Stellen, darunter ÖAMTC und ARBÖ, Bedenken an, dass dieses Inkrafttreten für die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungsarbeiten zu kurzfristig sei.
Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für den Ausbau der E-Ladeinfrastruktur entlang von Autobahnen und Schnellstraßen geschaffen. Künftig soll spätestens alle 25 Kilometer eine Schnelllademöglichkeit auf ASFINAG-Rastplätzen zur Verfügung stehen, um die Alltagstauglichkeit der E-Mobilität zu erhöhen. Im Luftfahrtbereich wird zudem die Rechtsstellung von Flughafenpersonal gestärkt: Personen, die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht bestehen, erhalten künftig die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Dadurch sollen Rechtssicherheit und rechtsstaatliche Standards verbessert werden.
Boost für E-Mobilität: Novelle des Bundesstraßengesetzes
Mit der Novelle des Bundesstraßengesetzes schafft die Bundesregierung bereits im Sommer 2026 die Voraussetzungen für einen rascheren und bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur entlang des hochrangigen Straßennetzes. Künftig können Ladeeinrichtungen auch innerhalb von sogenannten Schutzzonen errichtet werden, wenn dies für eine flächendeckende Versorgung erforderlich ist Damit setzt die Bundesregierung ihre Bemühungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur im Sinne des Programms eMOVE Austria fort.Der Ausbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur ist ein zentraler Baustein für das Gelingen der Mobilitätswende.
Mit der neuen Regelung werden bestehende rechtliche Hürden abgebaut, die Investitionen bislang erschweren oder verzögern konnten. Dadurch schaffen wir mehr Planungssicherheit für Infrastrukturprojekte, stärken den Wirtschaftsstandort und sorgen dafür, dass Elektromobilität im Alltag noch attraktiver und praxistauglicher wird.
Mit der Novelle schafft die Bundesregierung außerdem die gesetzlichen Voraussetzungen, um das automatisierte Fahren in Österreich weiter voranzubringen. Künftig können auch fahrerlose Fahrzeuge im Rahmen von Testbetrieben rechtssicher erprobt werden. Dafür wird die bestehende Verordnungsermächtigung erweitert und die Grundlage für eine Anpassung der Automatisiertes-Fahren-Verordnung geschaffen, die die konkreten Rahmenbedingungen für diese Tests regelt. Die konkrete Ausgestaltung der Automatisiertes-Fahren-Verordnung erfolgt aktuell und soll demnächst in Begutachtung gehen. So fördern wir Innovationen im Bereich der Mobilität und stellen gleichzeitig sicher, dass neue Technologien unter klaren rechtlichen Vorgaben und mit hohen Sicherheitsstandards erprobt werden können.
Novelle des Luftfahrtgesetzes
Mit der vorliegenden Novelle des Luftfahrtgesetzes (LFG) erfährt die österreichische Luftfahrtbranche eine wichtige Modernisierung. Kernstück der Reform ist die längst überfällige Anpassung der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr.Immer wieder sind in den vergangene Jahren Härtefälle aufgetreten, bei denen langjährige Beschäftigte ihren Zugang zum Sicherheitsbereich – und damit oft ihrem Arbeitsplatz – wegen überschießenden Regeln verloren haben. Die Vergabe von Berechtigungen wurde in der Vergangenheit häufig wegen veralteter Daten oder bloßer Anzeigen – ohne dass es je zu einer Verurteilung kam – verweigert.
Die Novelle des Luftfahrtgesetzes passt diese Praxis nun an moderne Standards an und verbessert zugleich den Rechtsschutz der Beschäftigten, ohne dass dabei Abstriche bei der Flugsicherheit gemacht werden. Künftig führen Verdachtsmomente nicht mehr automatisch zu einer negativen Prüfung, wenn sie nur geringfügige Delikte betreffen. Die neuen Richtlinien wurden in enger Abstimmung zwischen dem Innenministerium (DSN), dem Justizministerium, Vertretern der Luftfahrtbranche sowie den Arbeitnehmerorganisationen erarbeitet. Sie sichern eine faire Balance zwischen den Rechten der Beschäftigten und den hohen Sicherheitsanforderungen der Luftfahrt.
Mit der Novelle des Luftfahrtgesetzes schafft die Bundesregierung außerdem klare Rahmenbedingungen für die Errichtung von Bodeneinrichtungen auf Flugplätzen. Hier wird es künftig mehr Klarheit bei der Zuständigkeit der Behörde geben, Verfahren sollen schneller und einfacher werden. Künftig können luftfahrtfremde Einrichtungen nur noch in begründeten Einzelfällen und unter strenger Berücksichtigung der Sicherheit des Luftverkehrs sowie des Flugplatzbetriebs genehmigt werden. Eine uneingeschränkte Verbauung von Flugplätzen wird damit ausdrücklich verhindert. Darüber hinaus bleiben alle erforderlichen Bewilligungen nach den landesrechtlichen Bau- und Raumordnungsvorschriften unverändert bestehen. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen, ohne den Schutz von Anrainern oder bestehende Genehmigungsverfahren einzuschränken.
Zentral sind auch die neuen Regelungen für den Drohnenbetrieb, der nun eine moderne Regulierung für den Standort erhält. Umfasst ist die Einrichtung von geographischen Gebieten, in welchen der Drohnenbetrieb aus Sicherheitsgründen untersagt werden kann. Weiter wurde die Grundlage für sogenannte „U-Spaces“ geschaffen, die beispielsweise bei der Erprobung von Drohnen benötigt werden.
Darüber hinaus wird klargestellt, dass Pauschalversicherungen bei Drohnenbetreiberinnen keine Deckungslücken verursachen, sondern diese sogar vermeiden können, weil nicht jedes einzelne Fluggerät gesondert im Versicherungsvertrag angeführt sein muss. Damit werden praxistaugliche und bereits erprobte Lösungen gesetzlich verankert, ohne Abstriche bei Sicherheit oder Opferschutz zu machen.
