Kategorie Mobilität - 16. Oktober 2025

Breit angelegte StVO-Novelle zielt auf mehr Verkehrssicherheit & Lebensqualität

Mobilitätsminister Hanke „Mit dieser Novelle führen wir die StVO in das 21. Jahrhundert“

Heute hat Mobilitätsminister Peter Hanke gemeinsam mit den Verkehrssprechern Wolfgang Moitzi (SPÖ), Dominik Oberhofer (NEOS) und Joachim Schnabel (ÖVP) den Begutachtungsentwurf zur geplanten Sammelnovelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Änderungen im Kraftfahrgesetz (KFG) sowie im Führerscheingesetz (FSG) präsentiert. Das breit angelegte Gesetzespaket soll wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Österreich beitragen.

Konkret umfasst der Entwurf der Sammelnovelle:

  • Die Ermöglichung von Verkehrsberuhigung mittels automatisierten Zufahrtsmanagements
  • Die Verlagerung von „E-Mopeds” von Radwegen auf die Straße
  • Verhaltens- und Ausrüstungsbestimmungen für E-Scooter und E-Bikes inkl. eine weiter gefassten Helmpflicht

Der Entwurf zur Sammelnovelle geht nun in eine sechswöchige Begutachtungsphase und soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Für die Neuerungen rund um die E-Mopeds ist die Umsetzung mit 1. Oktober 2026 vorgesehen.

„Die Straßenverkehrsordnung ist das Regelwerk, in dem wir festlegen, wie wir im Straßenverkehr miteinander umgehen. In den vergangenen Jahrzehnten sind jedoch neue Formen der Mobilität aufgekommen, die vielerorts eine Gefahr für sich und andere darstellen“, hielt Mobilitätsminister Hanke eingangs bei der heutigen Pressekonfernez fest. „Die StVO hat mit diesen Entwicklungen bisher nicht Schritt gehalten, das gilt es jetzt nachzuholen. Mit dieser Reform führen wir die StVO nun in das 21. Jahrhundert und werden damit den neuen Mobilitätsformen gerecht. Das dient der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität aller Österreicherinnen und Österreicher.“

„E-Mopeds“ keine Fahrräder mehr

Von großen Teilen der urbanen Bevölkerung gewünscht und im Sommer bereits angekündigt, sollen künftig sogenannte „E-Mopeds“ (L1-eB), die aktuell laut StVO als Fahrräder gelten, nun in das Kraftfahrgesetz überführt und damit auf die Straßen verlagert werden. Sie gelten somit in Zukunft als Kraftfahrzeuge, womit eine Reihe von Verpflichtungen einhergeht. Darunter: die Zulassungspflicht (Nummerntafel), Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht und Sturzhelmpflicht. Mit der neuen Bestimmung schließt die Bundesregierung eine Lücke in der Straßenverkehrsordnung und leistet einen Beitrag für mehr Klarheit und Übersichtlichkeit im Straßenverkehr.

„Ein kleines E-Moped ist kein Fahrrad und soll auch nicht so behandelt werden“, so SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi dazu. Künftig dürfen E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen fahren, für sie gelten ähnliche Regeln wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Das sei ein großer Erfolg für Ordnung und Sicherheit im Verkehr, so Moitzi. Besonders Lieferdienste nutzen kleine E-Mopeds für ihre wichtige Arbeit. Sie sollen sich auf die Veränderungen bestmöglich einstellen können, daher treten die neuen Regeln erst mit Oktober 2026 in Kraft.

Novelle ermöglicht kamerabasierte Verkehrsberuhigung

Einen klaren Rechtsrahmen schafft das Mobilitätsministerium auch für den Einsatz kamerabasierter Systeme zur Verkehrsberuhigung in Kommunen. Künftig sollen Einfahrts- und Fahrverbote für mehrspurige Kraftfahrzeuge in einem definierten Gebietm Rahmen eines automatisierten Zufahrtsmanagements kontrolliert werden können.

Städte und Gemeinden erhalten nach Jahren der Diskussionen so ein neues, modernes und international übliches Instrument für eine effiziente Verkehrsgestaltung insbesondere in ihren Zentren. Kommunen können so bei Bedarf eine effiziente Verkehrsberuhigung zugunsten der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität umsetzen. Die Systeme dürfen ausschließlich in klar definierten Zufahrtsbereichen – etwa an Einfahrten zu Stadtzentren – eingesetzt werden. Die kameraüberwachten Gebiete werden für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer deutlich mit einer Zusatztafel samt Kamerasymbol und einer neuen Bodenmarkierung gekennzeichnet.

Eine kamerabasierte Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen oder Fußgängerzonen als eigenständige Maßnahme („Stand-alone-Lösung“) soll hingegen nicht zulässig sein – mit Ausnahme der sogenannten Schulstraßen, wo der Verkehrsberuhigung ein besonderer Stellenwert zum Wohle der Schulkinder eingeräumt wird. Zudem sind im Begutachtungsentwurf einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorräder oder Mopeds, ausdrücklich von der automatisierten Erfassung ausgenommen. Mit diesem Entwurf wird ein moderner, klar abgegrenzter und datenschutzkonformer Rahmen geschaffen, der Kommunen und Behörden ein gezieltes und verhältnismäßiges Instrument zur Durchsetzung wichtiger Verkehrsbeschränkungen an die Hand gibt. Ein Inkrafttreten ist mit 1. Mai 2026 geplant.

Mehr Sicherheit für E-Scooter- & E-Bike-Fahrende

Das Mobilitätsministerium sorgt darüber hinaus für mehr Klarheit und Sicherheit im Straßenverkehr und legt neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes fest. E-Scooter werden künftig eindeutig als Fahrzeuge definiert – nicht mehr als Kleinfahrzeuge. Darüber hinaus werden klare Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften in den Entwurf mitaufgenommen.

Für E-Scooter wird nach Inkrafttreten der Novelle mit 1. Mai 2026 folgendes gelten: Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und einer Klingel. Zudem wird die Promillegrenze von 0,8 ‰ auf 0,5 ‰ gesenkt. Auch für E-Bike-Fahrende wird die Sicherheit weiter gestärkt: Hier gilt künftig eine Helmpflicht für alle Fahrerinnen und Fahrer bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Mit diesen Maßnahmen schafft das Mobilitätsministerium klare und praxistaugliche Regeln, die zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit neuen Mobilitätsformen beitragen.

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